Bitte beachten Sie folgende Vorgaben für einen Besuch im Obermattenbad
Liebe Badegäste,
mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Die Änderungen treten am 28. Januar 2022 in Kraft.
Es gilt ab dem 28.01.2022 die Alarmstufe I und dies bedeutet für Freizeiteinrichtungen 2G-Regelung:
Der Zutritt ist nur für geimpfte oder genesene Personen gestattet und zusätzlich gilt die FFP2-Maskenpflicht für alle Personen ab 18 Jahren. Bei Kindern reicht eine OP-Maske aus.
Wir sind dazu verpflichtet, den Nachweis (Impfstatus) elektronisch zu prüfen und die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abzugleichen.
Ausnahmen sind:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (gilt nicht für Saunen)
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien (Negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (Negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig sowie ein negativer Antigen-Test)
Das Online Ticketsystem endet zum 06.02.2022
Wir öffnen für Sie ab dem 09.02.2022 unseren Kassenautomaten und damit können Ihre Jahres- oder Mehrfachkarten wieder zum Einsatz kommen. Die Tagestickets können dann nur noch direkt Vorort gekauft werden (solange das Kontingent ausreicht).
Gönnen Sie sich trotz der Vorgaben eine Auszeit im Obermattenbad
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Team vom Obermattenbad